Vortragslast des Architekten bezüglich Ersatzaufträge
Urteil des OLG Zelle vom 24.09.2014 (Az.: 14 U 169/13).
Macht der Architekt im Wege einer freien Kündigung gemäß § 649 […]
Urteil des BGH vom 04.04.2014 ( Az.: V ZR 275/12).
Grundsätzlich hat jede Partei über die vom Gegner behaupteten Tatsachen sich zu erklären. Bezieht sich jedoch der Vortrag des Gegners auf Tatsachen, die weder eigene Handlungen noch Gegenstand eigener Wahrnehmung gewesen sind, so kann mit Nichtwissen bestritten werden. Dies bedeutet, dass kein weiterer Vortrag erforderlich ist und ausreichend eben nur die Erklärung ist, dass mit Nichtwissen bestritten werde.
Im konkreten Fall hatte der Kläger im Gerichtsverfahren ein Privatgutachten mit Rechnungen, etc. vorgelegt. Der Beklagte hatte ohne weitere Erklärungen abzugeben die Inhalte der Rechnungen mit Nichtwissen bestritten und der Bundesgerichtshof hält dieses Bestreiten für ausreichend.
Urteil des OLG Zelle vom 24.09.2014 (Az.: 14 U 169/13).
Macht der Architekt im Wege einer freien Kündigung gemäß § 649 […]
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