Nutzung führt nicht zur konkludenten Abnahme wenn wesentliche Mängel gerügt sind
Urteil BGH, Beschluss vom 05.11.2015 (Az.: VII ZR 43/15).
Nutzt der Besteller das Werk, so kann eine konkludente Abnahme eben durch […]
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.07.2012 (Az.: 10 U 56/12).
Die VOB/B ist als Allgemeine Geschäftsbedingung spätestens bei Vertragsschluss dem Vertragspartner in zumutbarer Art und Weise zur Kenntnis zu bringen. Bei Privatpersonen geschieht dies regelmäßig und am sichersten durch Übergabe des Textes. Damit ist dem Erfordernis das in zumutbarer Art und Weise Kenntnis erlangt werden kann Genüge getan.
Ausnahmen gelten sofern die VOB/B gegenüber einem informierten Vertragspartner verwendet werden soll, der selbst im Baugewerbe tätig ist. Hier reicht dann der bloße Hinweis, dass die VOB/B Vertragsbestandteil werden soll.
Das OLG Stuttgart hat in der genannten Entscheidung nunmehr entschieden, dass auch bei einer GmbH die im Baubereich nicht über besondere Kenntnisse verfügt, ein schriftlicher Hinweis auf die Einbeziehung der VOB/B genügt und die VOB/B damit einbezogen werden kann. Es könne von einer GmbH erwartet werden, dass diese im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes sich ihr unbekannte Vertragsbedingungen selbst unter Umständen über eine Buchhandlung oder über das Internet besorgt.
Urteil BGH, Beschluss vom 05.11.2015 (Az.: VII ZR 43/15).
Nutzt der Besteller das Werk, so kann eine konkludente Abnahme eben durch […]
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für die Funktionalität der Website, andere helfen uns dabei, die Website zu verbessern. Informationen zu allen verwendeten Cookies finden Sie in den Cookie Einstellungen.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-analytics | 1 year | Dieser Cookie wird vom GDPR Cookie Consent gesetzt. Der Cookie wird verwendet, um die Benutzereinwilligung für die Cookies unter der Kategorie "Analytische Cookies" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 1 year | Dieser Cookie wird vom GDPR Cookie Consent gesetzt. Der Cookie wird verwendet, um die Einwilligung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Notwendige Cookies" zu speichern. |
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
_ga | 2 years | Dieser Cookie wird von Google Analytics installiert. Der Cookie wird verwendet, um Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu berechnen und die Nutzung der Website für den Analysebericht der Website zu verfolgen. Der Cookie speichert Informationen anonym und weist eine zufällig generierte Nummer zu, um eindeutige Besucher zu identifizieren. |
_ga_LJZNKG34EE | 2 years | Dieser Cookie wird von Google Analytics gesetzt. |