Urteil des OLG Dresden vom 12.12.2013 (Az.: 10 U 1954/12).

Bezahlt der Bauherr vollumfänglich die Schlussrechnung des Architekten, so gibt er dadurch zu erkennen, dass er zumindest konkludent das Werk des Architekten abnimmt.

Ott + Kollegen Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 12. Dezember 2013

Konkludente Abnahme wann?

Urteil OLG München, Urteil vom 10.11.2015 (Az.: 9 U 4218/14).

Übersendet der Bauunternehmer die Fertigstellungsanzeige verbunden mit der Schlussrechnung und bezahlt […]

Architekt muss Mängel vermeiden

Urteil des Kammergerichtes Berlin, Beschluss vom 27.11.2012 (Az.: 27 U 25/09).

Der Architekt ist verpflichtet bei mangelträchtigen Abreiten besonders gründlich zu […]

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