BAG 5 AZR 505/18 vom 11. Dezember 2019

Eine neue Erstbescheinigung zum Beleg der Arbeitsunfähigkeit hat nicht immer einen neuen Anspruch auf vollständige Entgeltfortzahlung zur Folge.

Ott + Kollegen Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 11. Dezember 2019

Bauherrenberater haftet

Urteil des OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2015 (Az.: 4 U 6/12).

Ist der Berater vom Bauherrn zu baubegleitenden Qualitätskontrollen zur Vermeidung […]

Konkludente Abnahme wann?

Urteil OLG München, Urteil vom 10.11.2015 (Az.: 9 U 4218/14).

Übersendet der Bauunternehmer die Fertigstellungsanzeige verbunden mit der Schlussrechnung und bezahlt […]

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