Urteil OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2015 (Az.: 17 W 64/15).

Der Bauherr kann Kosten für ein vor dem Prozess eingeholtes Gutachten vom Bauunternehmer erstattet verlangen. Erforderlich ist jedoch, dass der Bauherr das Gutachten eingeholt hat um einen zukünftigen Rechtsstreit zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Gelingt ihm das, so hat der Bauunternehmer bei einem nachfolgenden Prozess auch die vorgerichtlichen Gutachterkosten zu bezahlen.

Ott + Kollegen Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 21. September 2015

Kategorien: Urteile Baurecht

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