BAG 5 AZR 505/18 vom 11. Dezember 2019

Eine neue Erstbescheinigung zum Beleg der Arbeitsunfähigkeit hat nicht immer einen neuen Anspruch auf vollständige Entgeltfortzahlung zur Folge.

Ott + Kollegen Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 11. Dezember 2019

Architekt muss Mängel vermeiden

Urteil des Kammergerichtes Berlin, Beschluss vom 27.11.2012 (Az.: 27 U 25/09).

Der Architekt ist verpflichtet bei mangelträchtigen Abreiten besonders gründlich zu […]

Nach oben